Cannabis Autofahren: Ist es erlaubt?
Medizinisches Cannabis: Autofahren erlaubt?

Rechtliche Grundlagen für Patienten
Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum für Autofahrer. Dieser ersetzt den bisherigen Grenzwert von 1,0 ng/ml und soll eine klarere rechtliche Grundlage schaffen.
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 2024
Was bedeutet das für Patienten mit Rezept?
Patienten, die medizinisches Cannabis auf Rezept erhalten, dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Ein gültiges Rezept sollte immer mitgeführt werden, um Missverständnisse bei Kontrollen zu vermeiden.
Quelle: Cannabis-Apotheke
Wie wirkt sich THC auf die Fahrtüchtigkeit aus?
Reaktionsfähigkeit und Konzentration
THC kann die Reaktionszeit, Konzentration und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Diese Effekte variieren je nach Dosierung, Konsumform und individueller Toleranz.
Was der ADAC empfiehlt
Der ADAC rät dazu, nach der Einnahme von THC-haltigem Cannabis mindestens 24 Stunden zu warten, bevor man ein Fahrzeug führt.
Quelle: ADAC, 2024
Praktische Sicherheitstipps für Patienten
- Ärztliche Bescheinigung mitführen: Ein schriftlicher Nachweis der Cannabis-Therapie hilft bei Verkehrskontrollen.
- Selbsteinschätzung vor der Fahrt: Bei Müdigkeit, Schwindel oder Benommenheit das Fahrzeug besser stehen lassen.
- Alternative Verkehrsmittel: Bei Unsicherheit lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrdienste zurückgreifen.
Konsequenzen bei Verstößen
THC-Wert über 3,5 ng/ml
Ein THC-Wert über dem Grenzwert kann zu einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg führen.
Unfall unter THC-Einfluss
Kommt es zu einem Unfall unter THC-Einfluss, kann die Versicherung die Zahlung verweigern, selbst bei medizinischer Verordnung. Die Verantwortung liegt beim Fahrer, seine Fahrtüchtigkeit realistisch einzuschätzen.
Quelle: ADAC – Cannabis und Autofahren, 2024
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Cannabis und Autofahren
Ja, wenn die Fahrtüchtigkeit gegeben ist und der THC-Grenzwert nicht überschritten wird.
Mindestens 4–6 Stunden bei geringer Dosierung – laut ADAC idealerweise 24 Stunden.
Ja, eine ärztliche Bescheinigung oder das Rezept sollte immer mitgeführt werden.
Ja, der gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
Ja, bei Beeinträchtigung durch THC kann der Versicherungsschutz entfallen.
Der aktive THC-Wert ist meist wenige Stunden nachweisbar – bei chronischem Konsum auch länger.
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