Cannabis-Onlinehandel 2026: Die neue Rechtslage
Cannabis-Onlinehandel 2026: Die neue Rechtslage
Die deutsche Cannabis-Landschaft befindet sich im Januar 2026 an einem entscheidenden Wendepunkt. Seit der historischen Teil-Legalisierung im April 2024 hat sich der Markt rasant entwickelt. Doch genau dieser Erfolg – insbesondere im Bereich der Telemedizin und des Online-Versands – hat die Politik nun auf den Plan gerufen. Ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) sorgt derzeit für massive Diskussionen in Berlin und bei Betroffenen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles über den aktuellen Status quo, die Details der geplanten Reform und was Kunden sowie Patienten jetzt wissen müssen, um rechtssicher zu bleiben.
1. Die aktuelle Rechtslage: Wie ist der Status quo heute?
Um die Tragweite der geplanten Änderungen zu verstehen, muss man sich die aktuelle Situation vor Augen führen. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Dies hat zwei wesentliche Säulen geschaffen, die das heutige Nutzererlebnis prägen.
Medizinisches Cannabis: Die Säule der Apotheken und Telemedizin
Derzeit ist der Zugang zu medizinischem Cannabis so niederschwellig wie nie zuvor. Da Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern unter das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) fällt, wird es wie ein "normales" verschreibungspflichtiges Medikament behandelt.
- Telemedizin: Patienten können über spezialisierte Online-Plattformen nach einem digitalen Fragebogen oder einem Video-Gespräch ein Rezept erhalten. Ein physischer Besuch beim Arzt ist aktuell nicht zwingend vorgeschrieben, sofern die ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt.
- Versandhandel: Rezepte können digital an spezialisierte Versandapotheken übermittelt werden. Die Lieferung erfolgt diskret und sicher per Post oder Kurierdienst direkt an die Haustür.
- Rechtssicherheit: Wer ein gültiges Rezept besitzt, führt sein Cannabis vollkommen legal mit sich und konsumiert es als Patient. Dies gilt auch für Selbstzahler mit Privatrezept.
Privater Konsum: Eigenanbau und Social Clubs
Für den reinen Freizeitkonsum gibt es aktuell keinen legalen Onlinehandel. Wer kein Patient ist, hat nur drei legale Wege:
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Eigenanbau: Bis zu drei Pflanzen pro volljähriger Person im privaten Haushalt.
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Anbauvereinigungen (Clubs): Mitglieder können dort Cannabis beziehen, das gemeinschaftlich angebaut wurde. Ein Versand ist hier jedoch strikt untersagt; die Abgabe muss persönlich im Club erfolgen.
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Besitzmengen: Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm, zu Hause bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.
2. Der neue Gesetzentwurf: Warum will die Regierung nachbessern?
Die Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht in der aktuellen Entwicklung eine „bedenkliche Fehlentwicklung“. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im ersten Halbjahr 2025 stiegen die Importe von Medizinalcannabis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 400 % auf rund 80 Tonnen.
Gleichzeitig stiegen die Verschreibungen über die gesetzlichen Krankenkassen nur um etwa 9 %. Die Schlussfolgerung der Politik: Ein Großteil des medizinischen Cannabis wird eigentlich für den Freizeitkonsum genutzt, indem die einfachen Hürden der Telemedizin-Plattformen ausgenutzt werden. Der neue Entwurf soll diesen "professionalisierten Verordnungsmissbrauch" unterbinden.
3. Die geplanten Änderungen: Was steht im Entwurf?
Sollte der "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes" (MedCanG-E) verabschiedet werden, wird sich das Gesicht des Marktes grundlegend verändern. Hier sind die drei Kernpunkte:
A. Die Präsenzpflicht beim Arzt
Der Weg zum Rezept soll wieder deutlich steiniger werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten künftig nur noch nach einem persönlichen physischen Kontakt zwischen Arzt und Patient zulässig ist.
- Erstverschreibung: Eine reine Online-Diagnose via Fragebogen oder Video wäre für den Start einer Therapie nicht mehr möglich. Der Patient muss physisch in die Praxis oder der Arzt zum Hausbesuch kommen.
- Folgeverschreibungen: Auch hier wird es strenger. Um weiterhin Rezepte zu erhalten, muss der Patient innerhalb der vorangegangenen vier Quartale mindestens einmal persönlich beim Arzt vorstellig geworden sein. Erst dann darf dazwischen die Telemedizin genutzt werden.
B. Das Verbot des Versandhandels für Blüten
Dies ist der wohl härteste Schlag für Online-Apotheken und Patienten im ländlichen Raum. Der Entwurf sieht vor, den Versandhandel mit Cannabisblüten komplett zu verbieten.
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Die Begründung: Die Regierung argumentiert, dass Cannabis eine "Ware besonderer Art" mit hohem Suchtpotenzial sei. Eine fachlich fundierte Beratung durch pharmazeutisches Personal könne nur im persönlichen Gespräch in der Apotheke vor Ort sichergestellt werden.
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Ausnahme Botendienst: Wichtig zu wissen ist, dass der apothekeneigene Botendienst weiterhin zulässig bliebe. Eine Apotheke aus der Stadt könnte also im Umkreis selbst ausliefern, aber der klassische DHL-Versand quer durch Deutschland wäre Geschichte.
C. Werbeverbote und Preisbindung
Der Entwurf nimmt auch die Vermarktung ins Visier. Lifestyle-orientierte Werbung auf Online-Plattformen soll unterbunden werden. Zudem gibt es Bestrebungen, Medizinalcannabis wieder der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu unterwerfen. Dies würde den aktuellen Preiswettbewerb beenden, bei dem Blüten teils für 4 bis 5 Euro pro Gramm angeboten werden, und zu einheitlichen (meist höheren) Apothekenpreisen führen.
4. Auswirkungen auf die Kunden: Was ändert sich konkret?
Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, müssen Kunden und Patienten mit massiven Umstellungen rechnen:
Für Patienten auf dem Land: Der Wegfall des Versandhandels bedeutet, dass man oft weite Wege zur nächsten spezialisierten Apotheke auf sich nehmen muss. Nicht jede "Apotheke um die Ecke" führt die speziellen medizinischen Sorten, die ein Patient benötigt.
Für Telemedizin-Nutzer: Wer bisher bequem per App sein Rezept erneuert hat, muss nun wieder Termine vor Ort einplanen. Dies erhöht den Zeitaufwand und oft auch die Kosten für die ärztliche Konsultation, da Vor-Ort-Termine meist teurer abgerechnet werden als kurze digitale Checks.
Für die Preise: Der Online-Wettbewerb hat die Preise für Medizinalcannabis in den letzten zwei Jahren drastisch gesenkt. Ein Verbot des Versands und eine mögliche Preisbindung könnten dazu führen, dass die Kosten für Selbstzahler wieder deutlich steigen.
5. Kritik und Widerstand: Ist das Gesetz schon sicher?
Nein, das Gesetz befindet sich (Stand Januar 2026) noch im parlamentarischen Prozess. Im Gesundheitsausschuss gab es bereits eine Anhörung, bei der Experten und Verbände gespaltene Meinungen äußerten.
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Befürworter: Die Bundesärztekammer und die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) unterstützen die Pläne. Sie sehen darin einen notwendigen Schutz vor Sucht und eine Stärkung der ärztlichen sowie pharmazeutischen Qualität.
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Kritiker: Patientenverbände wie der BDCan und Branchenverbände laufen Sturm. Sie warnen vor einer "Re-Kriminalisierung durch die Hintertür". Wenn der legale Weg über die Apotheke zu kompliziert und teuer wird, könnten viele Konsumenten zurück auf den Schwarzmarkt getrieben werden – genau das Gegenteil dessen, was die Legalisierung erreichen wollte.
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Politische Uneinigkeit: Selbst innerhalb der Koalition gibt es Widerstand. Die SPD hat signalisiert, dass sie den Entwurf in der jetzigen Form "in keinem Fall mittragen" wolle, und pocht auf den Erhalt der Versorgungssicherheit für chronisch Kranke.
6. Was bedeutet das "für jetzt"? – Ihre Handlungsempfehlungen
Für Kunden unserer Plattform und alle Cannabis-Interessierten gilt vorerst: Ruhe bewahren, aber informiert bleiben.
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Status quo nutzen: Aktuell ist der Online-Weg über Telemedizin und Versandapotheken weiterhin vollkommen legal. Solange das Gesetz nicht final verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert sich an Ihrer täglichen Routine nichts.
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Arzt-Netzwerk aufbauen: Es ist ratsam, sich bereits jetzt nach einem niedergelassenen Arzt in Ihrer Nähe umzusehen, der dem Thema Cannabis offen gegenübersteht. Sollte die Präsenzpflicht kommen, sind Sie so bereits vorbereitet.
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Apotheken vor Ort prüfen: Erkundigen Sie sich bei Apotheken in Ihrer Region, ob diese Cannabisblüten führen oder bereit sind, diese für Sie zu bestellen. Der Botendienst der lokalen Apotheke könnte Ihre zukünftige Alternative zum Postversand sein.
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Kein Vorratskauf aus Panik: Es gibt aktuell keinen Grund für Hamsterkäufe. Gesetzgebungsprozesse dauern Monate, und es wird höchstwahrscheinlich Übergangsfristen geben.
7. Fazit
Der neue Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf den "Wilden Westen", der sich nach der Legalisierung 2024 im Internet entwickelt hat. Während die Politik die Kontrolle zurückgewinnen möchte, steht für viele Patienten die einfache und bezahlbare Versorgung auf dem Spiel.
Wir beobachten die Entwicklungen im Bundestag für Sie genau. Eines ist sicher: Die Zeit der reinen "Klick-Rezepte" ohne ärztliches Gespräch neigt sich dem Ende zu. Qualitativ hochwertige, ärztlich begleitete Therapie wird jedoch weiterhin das Rückgrat der Versorgung bleiben – wenn auch vielleicht mit einem persönlichen Besuch in der Praxis.
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